Transparenzbekanntmachung

Erklärung des Sponsors gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/900 – Infoflyer der PWG FW Harburg für die Kandidaten des Kreistags –

Sponsor:
PWG FW Harburg e.V.
Vertreten durch den 1. Vorstand:
Cathrin Baumann
Eschenlohrstraße 6
86655 Harburg (Schwaben)

Einrichtung, die den Sponsor kontrolliert:
Vereinsregister am Amtsgericht Augsburg

Einrichtung, die die politische Werbung finanziert:
PWG FW Harburg e.V.
Vertreten durch den 1. Vorstand:
Cathrin Baumann
Eschenlohrstraße 6
86655 Harburg (Schwaben)

Zeitraum, in dem die politische Werbung veröffentlicht,
zugestellt oder verbreitet werden soll:
Januar 2025 bis 8. März 2026

Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbung erhalten haben:
Grafikkosten: 210,00 Euro (netto)
Produktionskosten:  94,36€ (netto)
Verteilkosten: 0€

Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen:
– Mitgliedsbeiträge
– Gewinne aus Vereinsaktivitäten
– Spenden

Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:
Produktionskosten, Verteilung erfolgt kostenneutral durch die Mitglieder / Kandidaten

Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
Der Kommunalwahl in Bayern am 8. März 2026 und ggf. der Stichwahl

Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den betreffenden Wahlen oder Referenden, die mit der politischen Anzeige in Zusammenhang steht:
Wahl des Stadtrats für die Stadt Harburg (Schwaben) am 8. März 2026.
Wählen dürfen alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der Stadt Harburg (Schwaben) haben.
Gewählt wird am 8. März zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt worden ist. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim zuständigen Wahlamt beantragt werden.
Die Wahlleitung hat die Stadt Harburg (Schwaben).
Quelle: stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen
https://www.donau-ries.de/landkreis-tourismus/politik/wahlen

Link zum europäischen Archiv:
(entfällt bisher)

Wie können potentiell nicht konforme politische Werbung gemeldet werden:
Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen können unter info@pwg-fw-harburg.de gemeldet werden.

Eine frühere Veröffentlichung der politischen Werbung bzw. eine frühere Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt:
Nein

Bei der politischen Werbung kamen Targeting- und/oder Anzeigenschaltungsverfahren zur Anwendung, die auf der Verwendung personenbezogener Daten beruhen:
Nein

Stand: 30. Dezember 2025